Termine nach Vereinbarung
Die privaten (Zusatz-)Versicherungen oder die Beihilfe übernehmen die Kosten zu einem gewissen Satz. Private Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungen oft zu 100%. Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag (ggf. durch persönliche Nachfrage bei der Versicherungsgesellschaft) ob die vorgesehenen Behandlungen bei Ihrer Kasse anerkannt sind und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung bitte vor Beginn der Therapie. Eine Nicht- oder Teilerstattung hat keinen Einfluss auf die Begleichung der von mir gestellten Honorarforderung. Die therapeutischen Leistungen in meiner Praxis sind reine Privatleistungen, die grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt je nach Versicherung in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und kann bei Privaten Krankenversicherungen eingereicht werden.
Gesetzlich versichert sind Sie bei mir selbstverständlich willkommen.
Die Kosten sind – unabhängig von der Erstattungshöhe durch Ihre Private (Zusatz-) Krankenkasse – stets unmittelbar nach der jeweiligen Behandlung in bar oder mit EC-Karte zu begleichen.
Entspannungskurse werden nicht nach GebüH sondern als Gewerberechnung pauschal mit 100,- / Stunde (bis zu 4 Teilnehmer) abgerechnet.
Sie können sich die Behandlung gerade nicht leisten? Bitte schreiben Sie mir, gemeinsam finden wir einen Weg.
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